Liebe Eltern,
mit den Eindrücken weihnachtlicher Aktionen an der FHG verabschieden wir uns für dieses Jahr. Nach den Weihnachtsferien starten wir wieder den Schulbetrieb am 10. Januar 2022 nach Stundenplan.
Bis dahin wünschen wir allen erholsame Ferien und einen guten Start ins neue Jahr.
Hier noch Informationen aus der Corona-Verordnung Schule zum 21.12.2021:
Schülerausweisregelung
Schüleri*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt auch zu solchen Einrichtungen und Angeboten gestattet, für die ein Testnachweis oder ein Nachweis der Immunisierung erforderlich ist. Als Nachweis des Schülerstatus und damit als Testnachweis genügt der Schülerausweis. Nachdem in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, genügt der Schülerausweis ab dem 27. Dezember 2021 auch nicht mehr für den Zutritt. Es gilt stattdessen die Grundregel des § 5 Abs. 1 Satz 3 der CoronaVO, die für Schüler*innen den Zutritt unter Vorlage eines negativen Testnachweises (Antigen- oder PCR-Testnachweis) gestattet, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch, wenn für den Zutritt 2G plus vorausgesetzt wird.
Nach den Weihnachtsferien wird die Schülerausweisregelung zunächst fortgelten, d.h. dass der Schülerausweis für alle nicht volljährigen Schüler*innen, die nach den Ferien wieder an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen, vorerst auch weiterhin als Testnachweis gilt. Nach seiner Vorlage erhalten sie damit ohne weiteren Test Zugang zu den Angeboten und Einrichtungen, für die ein Test- oder Immuni-sierungsnachweis zu erbringen ist.
Reiserückkehrer
Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Deshalb sollten nicht nur die geltenden Absonderungsregeln eingehalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor der Nutzung des Schülerverkehrs und dem Betreten des Schulgeländes durchgeführt werden. Sollten Sie die Ferien im Ausland verbringen, so lassen Sie bitte vor dem ersten Schultag einen Test bei Ihrem Kind durchführen
Die Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung wurde am 14. Dezember 2021 erneut geändert. Das Hilfeblatt für "das Verhalten im Zusammenhang mit Corona" wurde aktualisiert und beigefügt.
Und_was_passiert_jetzt_-_Quarantane_und_Impfen_15_12_21.pdf