VORAUSSETZUNGEN zur Teilnahme an Veranstaltungen
Liebe Eltern unserer zukünftigen Erst- und Fünftklässler,
für die Einschulungsfeiern in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien gibt es Änderungen, die zu beachten sind.
Die Anzahl der begleitenden Gäste ist beschränkt.
Einschulung Klasse 1: 4 Personen je Familie
Einschulung Klasse 5: 2 Personen je Famiie
Die Gäste müssen am Eingang der Sporthalle nachweisen, ob sie genesen, geimpft oder getestet (3G) sind. Für Kinder unter 6 Jahren gilt diese Regelung nicht. Die Bestätigung eines negativen Schnelltests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bitte halten Sie Ihren Impfnachweis, Testbescheinigung,... am Eingang bereit.
Personen ohne Nachweis können nicht an der Feier teilnehmen. Während der Veranstaltung gilt die Maskenpflicht unter Einhaltung der Abstände zwischen den Familien. Diese Dokumentieren ihre Anwesenheit auf einem Formblatt (kann vorbereitet werden).
Sollten Sie keinen Nachweis einer Imfpung oder Genesung besitzen, so können Sie sich hier in Reutlingen testen lassen: https://www.reutlingen.de/schnelltest
Für unsere zukünftigen Schüler*innen bieten wir Schnelltests an, die an den Elternabenden mitgegeben werden.
Für die Schüler*innen der Klasse 5a bieten wir Testmöglichkeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Klassenzimmer 5a (Raum 110) im Erweiterungsbau an.
Die Klasse 5b wurde per über Testmöglichkeiten per Email informiert.
Bitte kommen Sie pünktlich zu den Veranstaltungen und halten Sie den Nachweis (3G) bereit.
Die Teilnahme an einer Schulveranstaltung muss dokumentiert werden. Bitte füllen Sie für unsere Einschulungsfeiern folgendes Formular vollständig aus und bringen Sie dieses mit:
Teilnahme_an_Veranstaltungen_Dokumentation_FHG.docx