Schullaufbahnberatung
an der Friedrich-Hoffmann-Gemeinschaftsschule
Stand Januar 2020
Zwischen Oktober und Dezember in Klasse 8 und 9
Informationsveranstaltung der Schule über mögliche Schulabschlüsse und Anschlussmöglichkeiten
Klasse 8
Im zweiten Schulhalbjahr
Beratungsgespräch: Klassenlehrer/Lernberater – Erziehungsberechtigte – SchülerIn
Grundlage: Lernentwicklungsbericht des ersten Halbjahres, Lerntagebuch, individuelle Lernfortschritte, Kompetenzanalyse Profil AC
Ziel: schulischer Abschluss nach Begabungsprofil und Leistungsvermögen
Protokoll: Leitfaden zum Beratungsgespräch
SchülerInnen mit einem Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot werden unter der Beteiligung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik und der Fachdienste beraten.
bis 15. März
Klassenkonferenz unter Vorsitz des/der Schulleiters/in:
Grundlagen: Lernentwicklungsbericht und Ergebnis des Beratungsgespräches
Ziel: Empfehlung, ob der Hauptschulabschluss in Klasse 9 angestrebt werden soll
bis 1. April
Antrag auf zusätzliche Beratung durch Beratungslehrkraft auf Wunsch der Eltern
bis 1. April
Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule mit, ob nach Klasse 9 der Hauptschulabschluss angestrebt wird (ja/nein)
(bis 15. Juni)
(Läuft eine zusätzliche Beratung durch die Beratungslehrkraft: Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule mit, ob nach Klasse 9 der Hauptschulabschluss angestrebt wird)
Klasse 9
Im zweiten Schulhalbjahr
Beratungsgespräch: Klassenlehrer/Lernberater – Erziehungsberechtigte – SchülerIn
Grundlage: Lernentwicklungsbericht des ersten Halbjahres, Lerntagebuch, individuelle Lernfortschritte, VERA sowie Aspekte der Berufs-orientierung
Ziel: schulischer Abschluss nach Begabungsprofil und Leistungsvermögen
bis 15. März
Klassenkonferenz unter Vorsitz des/der Schulleiters/in:
Grundlagen: Lernentwicklungsbericht, Ergebnis des Beratungsgespräches
Ziel: Empfehlung über den angestrebten Schulabschluss nach Klasse 9
Protokoll: Leitfaden zum Beratungsgespräch
- nach Hauptschulabschluss in Klasse 9 die GMS verlassen
- nach HS-Abschluss in Klasse 9 Wiederholung von Klasse 9 mit dem Ziel der Realschulabschlussprüfung
- in Klasse 10 den Hauptschulabschluss
- in Klasse 10 den Realschulabschluss*
- die nach den Regelungen der gymn. Versetzungsordnung erfolgende Versetzung in die Eingangsklasse der gymn. Oberstufe
bis 1. April
Antrag auf zusätzliche Beratung durch Beratungslehrkraft auf Wunsch der Eltern
bis 1. April
Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule mit, ob ihr Kind…
- den Haupschulabschluss anstrebt und die Schule verlässt
- nach HS-Abschlussprüfung die Klasse 9 wiederholt und den RS-Abschluss anstrebt
- in Klasse 10 den Hauptschulabschluss anstrebt*
- in Klasse 10 den Realschulabschluss anstrebt*
- die nach den Regelungen der gymn. Versetzungsordnung erfolgende Versetzung in die Eingangsklasse der gymn. Oberstufe anstrebt
SchülerInnen mit einem Anspruch auf ein sonderpäd. Bildungsangebot werden unter der Beteiligung einer Lehrkraft für Sonderpädagogik und der Fachdienste beraten.
(bis 15. Juni)
(Läuft eine zusätzliche Beratung durch die Beratungslehrkraft: Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule mit, ob nach Klasse 9 der Hauptschulabschluss angestrebt wird)
*dies gilt unabhängig davon, ob in Klasse 9 der HS-Abschluss erworben wurde