Liebe Eltern,
ab Montag, 22. März 2021, gilt in Baden-Württemberg auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler. Das bedeutet, dass alle Schüler*innen der Klassen 1-10 während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände (auf den Fluren, in der Pause, in der Kernzeitbetreuung,…) und im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
Zusätzlich wird ab Montag an den Schulen neu eingeführt: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) für Lehrkräfte sowie für alle Schüler*innen. Kurzfristig kann auch eine Alltagsmaske getragen werden, bis eine medizinische Maske besorgt werden kann.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Umsetzung dieser Maßnahme und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine Maske bei sich führt.
In den Pausen darf auf dem zugewiesenen Pausenhofbereich die Maske abgenommen werden, sofern die Abstandsregel von 1,5m eingehalten wird.
Die Klassen 5-6 gehen in den Wechselunterricht über. Die Klassen erhalten Stunden- sowie angepasste Wochenpläne von ihren Klassenlehrkräften.
Die Abschlussklassen nach Stundenplänen unterrichtet, die sich an den Prüfungsfächern orientieren.
Informationsbrief_20.03.21_angepasst.pdf
2021-03-25_Anlage_Handreichung_Maskenpflicht.pdf
Hygieneplan_Corona_FHG_Anpassung_zum_22.03.2021.pdf