UNFALLVERSICHERUNG:
Ob kleine Schramme vom Sportunterricht oder schwere Verletzung nach einem Fahrradsturz auf dem Schulweg:
Für Eltern ist es beruhigend zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von der Einschulung bis zum Schulabschluss in der Schule, bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind. Eltern müssen hierfür keine besondere Versicherung abschließen, die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen.
Infoblatt zum Versicherungsschutz von Schüler*innen: UKBW_Infoblatt_Schuelerinnen_und_Schueler_2022.pdf